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Kategorie — Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unter betrieblichem Eingliederungsmanagement versteht man:
“Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb, mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale Menschen gesund und arbeitsfähig zu halten; es betrifft also nicht nur schwerbehinderte Menschen.” (Quelle: BMGS)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen.
Sinn und Zweck des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es, folgende Fragen zu beantworten.

  • Wie können die Arbeitsunfähigkeit eines betroffenen Mitarbeiters überwunden und damit Fehlzeiten verringert werden?
  • Mit welchen Hilfsmitteln kann einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
  • Und wie kann der Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters erhalten und eine erhöhte Leistung sichergestellt werden?

Die Vorteile eines strukturierten Eingliederungsmanagement ergeben sich für alle Beteiligten:

  • Für das Unternehmen,
  • Für die betroffenen Beschäftigten,
  • und für unser soziales Sicherungssystem.

Ziel davon ist es, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten schnellstmöglich wieder herzustellen. Weiterhin sollen präventive Maßnahmen ergriffen werden, die einer erneuten Erkrankung vorbeugen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen Strukturen schaffen, die die Mitarbeiter erreichen, auf die sich das Eingliederungsmanagement bezieht. Sinnvoll ist auch die Hinzuziehung von externen Stellen, wie z.B. Anbietern von Gesundheitsprogrammen, öffentlichen Einrichtungen oder auch Gesundheitsberatern.

November 10, 2009   Kein Kommentar